Aus einer Technischen Spezifikation werden zwei internationale Normen
Änderungen an Normen und Standards werden in Unternehmen oft sehr unterschiedlich wahrgenommen und angegangen. Die einen gehen von einem völligen Neuaufbau des Managementsystems aus, während andere davon ausgehen, dass sich außer den Kapitelnummern kaum etwas ändert. Beide Sichtweisen greifen bei der neuen ISO-22002-Struktur zu kurz. Die bisherige Technische Spezifikation ISO/TS 22002-1:2009 enthielt alle Anforderungen an Präventivprogramme für Lebensmittelhersteller in einem einzigen Dokument. Gebäude, Medien, Abfall, Ausrüstung, Lieferanten, Kreuzkontamination, Reinigung, Schädlingsbekämpfung, Personalhygiene, Nacharbeit, Rückruf, Lagerung, Produktinformation und Food Defence waren hier zusammengeführt.
Die neue Struktur teilt diese Anforderungen jetzt auf zwei Ebenen auf:
- Die ISO 22002-100:2025 enthält die gemeinsamen Anforderungen für alle Unternehmen der Lebensmittel-, Futtermittel- und Verpackungslieferkette.
- Die ISO 22002-1:2025 ergänzt diese allgemeinen Anforderungen um spezifische Vorgaben für die Lebensmittelherstellung.
Für Lebensmittelhersteller bedeutet das: Die neue ISO 22002-1:2025 kann nicht isoliert angewendet werden. Sie verweist auf die ISO 22002-100. Wo in der ISO 22002-1 lediglich steht, dass die Anforderungen aus ISO 22002-100 gelten, ist das kein Abschnitt ohne Inhalt. Es besagt, dass die eigentliche Anforderung im allgemeinen Teil, also in der ISO 22002-100, definiert wurde und unverändert auch für die ISO 22002-1 gilt. In der Praxis müssen beide Dokumente wie ein zusammengehöriges Anforderungspaket gelesen werden.
Dahinter verbirgt sich kein betriebswirtschaftlicher Schachzug, um zusätzliche Normen zu verkaufen. Ziel ist ein harmonisierter internationaler Standard für die grundlegenden Präventivprogramme entlang der Lebensmittel-, Futtermittel- und Verpackungslieferkette. Ergänzt wird dieser gemeinsame Teil durch sektorspezifische Normen der ISO-22002-Reihe. Für Lebensmittelhersteller ist dies die ISO 22002-1:2025. Diese neue Strukturierung der Standards beeinflusst die Gap-Analyse, interne Audits, Verfahrensreferenzen, Schulungsunterlagen und die gesamte Nachweisführung. Wer nur die deutlich kürzere ISO 22002-1 isoliert betrachtet, wird einen großen Teil der geltenden Anforderungen übersehen.
Caution
Die neue ISO 22002-1 ist kein verkürzter Ersatz für die bisherige ISO/TS 22002-1. Erst zusammen mit ISO 22002-100 entsteht das vollständige Bild für Lebensmittelhersteller. Für Lebensmittelhersteller im Anwendungsbereich von FSSC 22000 Version 7 bilden damit vier Regelwerke die zentrale Grundlage: ISO 22000:2018, ISO 22002-100:2025, ISO 22002-1:2025 und die Scheme Requirements der FSSC 22000 Version 7.
Wie erkennen wir, was sich geändert hat?
Vergleicht man Normen, kann sich rasch eine lange Liste vermeintlich neuer Anforderungen entwickeln. Ein Satz steht in einem anderen Abschnitt, eine Überschrift wurde geändert oder ein bekannter Sachverhalt wird anders beschrieben. Daraus allein muss noch kein Handlungsbedarf folgen. Für eine sinnvolle Analyse sollten wir vier Arten von Veränderungen unterscheiden:
- Verschoben: Der bisherige Inhalt wurde im Wesentlichen in die ISO 22002-100 übernommen.
- Verschoben und verändert: Das Thema ist noch vorhanden, wurde aber erweitert, reduziert oder neu gewichtet.
- Tatsächlich neu: In der bisherigen ISO/TS 22002-1:2009 gab es keine gleichwertige Anforderung.
- Nicht mehr ausdrücklich enthalten: Eine frühere Detailanforderung ist in den beiden neuen Dokumenten nicht mehr vorhanden.
Diese Unterscheidung hilft zu erkennen, ob ein Unternehmen ein eingeführtes Verfahren unverändert weiterführen kann, es ergänzen muss oder ein neues Kontrollsystem benötigt.
Es reicht auch nicht, nur die Inhaltsverzeichnisse miteinander zu vergleichen. Dadurch werden zwar die Verschiebungen erkannt, aber nicht die inhaltlichen Unterschiede. Ebenso problematisch ist die Annahme, dass eine kürzere Formulierung automatisch weniger Verantwortung bedeutet. Die neuen Normen formulieren allgemeiner und verlangen dadurch eine stärkere fachliche Bewertung durch das Unternehmen.
Was ist wohin gewandert?
Die folgende Zuordnung zeigt die neue Grundstruktur. Sie ersetzt keine detaillierte Konformitätsmatrix, gibt aber eine erste Orientierung.
| ISO/TS 22002-1:2009 | Neue Zuordnung | Einordnung |
|---|---|---|
| Abschnitt 4: Gebäude und bauliche Gestaltung | ISO 22002-100, Abschnitt 4; Ergänzungen in ISO 22002-1, Abschnitt 4 | überwiegend verschoben |
| Abschnitt 5: Betriebsräume und Arbeitsbereiche | ISO 22002-100, Abschnitt 5 | verschoben und teilweise neu gefasst |
| Abschnitt 6: Luft, Wasser und weitere Medien | ISO 22002-100, Abschnitt 6; Ergänzungen in ISO 22002-1, Abschnitt 6 | aufgeteilt |
| Abschnitt 7: Abfallentsorgung | ISO 22002-100, Abschnitt 8; Entwässerung teilweise in Abschnitt 4 | verschoben und erweitert |
| Abschnitt 8: Ausrüstung, Reinigung und Instandhaltung | ISO 22002-100, Abschnitte 9 und 13; Ergänzungen in ISO 22002-1, Abschnitt 13 | fachlich aufgeteilt |
| Abschnitt 9: Beschaffte Materialien | ISO 22002-100, Abschnitt 10; Schüttgutannahme in ISO 22002-1, Abschnitt 10 | verschoben und ergänzt |
| Abschnitt 10: Vermeidung von Kreuzkontamination | ISO 22002-100, Abschnitt 12; Details in ISO 22002-1, Abschnitt 12 | allgemeiner Rahmen plus Sektorergänzung |
| Abschnitt 11: Reinigung und Sanitation | ISO 22002-100, Abschnitt 13; Ergänzungen in ISO 22002-1, Abschnitt 13 | verschoben und präzisiert |
| Abschnitt 12: Schädlingsbekämpfung | ISO 22002-100, Abschnitt 7 | verschoben und erweitert |
| Abschnitt 13: Personalhygiene | ISO 22002-100, Abschnitt 14 | verschoben und teilweise konkretisiert |
| Abschnitt 14: Nacharbeit | ISO 22002-1, Abschnitt 17 | sektorspezifisch verschoben |
| Abschnitt 15: Produktrückruf | keine direkte Entsprechung in ISO 22002-100 oder ISO 22002-1 | aus der ISO-22002-Struktur entfallen |
| Abschnitt 16: Lagerung und Transport | ISO 22002-100, Abschnitt 11 | verschoben und erweitert |
| Abschnitt 17: Produkt- und Verbraucherinformation | ISO 22002-100, Abschnitt 15 | verschoben |
| Abschnitt 18: Food Defence, Biovigilanz und Bioterrorismus | ISO 22002-100, Abschnitt 16 | neu strukturiert und deutlich erweitert |
Die Tabelle verdeutlicht zwei Tatsachen:
- Ein erheblicher Teil der bekannten PRP-Systematik bleibt erhalten.
- Die neue Gliederung folgt nicht in allen Abschnitten der bisherigen Logik. Entwässerung steht beispielsweise nicht mehr ausschließlich beim Abfall. Die Reinigung von Ausrüstung wird vom hygienischen Design und der Instandhaltung getrennt. Lagerbereiche innerhalb von Betriebsräumen und die spätere Lagerung beziehungsweise der Transport werden in unterschiedlichen Abschnitten behandelt.
Im Unternehmen kann es sinnvoll sein, die Anforderungen den vorhandenen Prozessen zuzuordnen: Welcher etablierte Prozess erfüllt welche Anforderung in der ISO 22002-100 und welche zusätzliche Anforderung in ISO 22002-1?
Standort und Gebäude: vertraut, aber breiter zu bewerten
Die grundlegenden Anforderungen an Standort, Gebäude und Umfeld sind nicht neu. Gebäude müssen für ihre Nutzung geeignet sein, Kontamination verhindern oder minimieren und in einem angemessenen Zustand gehalten werden. Neu sind vor allem die veränderte Struktur und die deutlichere Einbeziehung interner und externer Kontaminationsquellen.
Als Standort sollte nicht nur das Produktionsgebäude verstanden werden. Auch Außenlager, Nebenflächen, Abfallbereiche, Ladezonen, Verkehrswege oder temporär genutzte Flächen können die Lebensmittelsicherheit beeinflussen. Die Bewertung muss den gesamten Verantwortungsbereich des Unternehmens umfassen.
Für Lebensmittelhersteller bleiben zwei konkrete Anforderungen zur Entwässerung erhalten: Abläufe dürfen nicht über Verarbeitungslinien verlaufen und die Entwässerungsrichtung darf nicht von einem kontaminierten in einen sauberen Bereich führen. Diese Punkte standen bisher im Abschnitt zur Abfallentsorgung. Heute sind sie dem Gebäude- und Layoutkonzept zugeordnet. Diese neue Zuordnung ist sinnvoll. Der Transport und Abtransport von Wasser und Abwasser verbindet die Gebäudestruktur, Reinigung, Hygienezonen, Instandhaltung und die Schädlingsprävention. Wer die Entwässerung rein als technisch notwendiges System betrachtet, übersieht dessen Wirkung auf die Hygiene.
Einige Beispiele aus der alten Fassung werden nicht mehr so konkret genannt, zum Beispiel Vegetation, Straßen, Höfe und Parkflächen. Diese Bereiche sind aber nicht bedeutungslos geworden. Sie fallen weiterhin unter die Verpflichtung, Flächen innerhalb der Standortgrenzen so zu erhalten, dass von ihnen keine Kontamination ausgeht.
Für die betriebliche Bewertung helfen drei Fragen:
- Sind alle relevanten Flächen und Einrichtungen innerhalb der Standortgrenzen bekannt?
- Wurden interne und externe Kontaminationsquellen mit ihrer konkreten Art bewertet?
- Passen Bauweise, Nutzung und Entwässerung zur tatsächlichen hygienischen Anforderung des Bereichs?
Eine vertiefte Betrachtung dieses Themenbereichs enthält der Beitrag ISO 22002-1:2025: Standort und Gebäude richtig bewerten.
Layout und Zonierung: bestehende Pläne reichen nicht automatisch aus
Materialfluss, Personalbewegungen und die Trennung von Bereichen mit rohen und verarbeiteten Lebensmitteln waren bereits Bestandteil der ISO/TS 22002-1:2009. Die ISO 22002-100 führt diese Grundgedanken fort. Sie betrachtet zusätzlich die Bewegung von Abfällen, recycelten und wiederverwendeten Materialien sowie von Medien wie Wasser, Gasen und Energie. Das ist in der Praxis sehr relevant. In vielen Betrieben sind die Produktions- und Personalwege gut beschrieben. Die Rückführungsströme werden dagegen seltener konsequent berücksichtigt. Mehrwegbehälter, gebrauchte Paletten, Abfälle, Werkzeuge und Geräte aus technischen Bereichen oder zurückgeführte Materialien bewegen sich nicht selten entgegen der vorgesehenen hygienischen Fließrichtung.
ISO 22002-1 konkretisiert weiterhin die mikrobiologische Zonierung. Wo eine mögliche mikrobiologische Kreuzkontamination durch Luft oder Bewegungsmuster entsteht, müssen die betroffenen Bereiche erkannt und durch einen Zonierungsplan beherrscht werden. Zu berücksichtigen sind die Trennung von Rohware und Fertig- beziehungsweise verzehrfertigen Produkten, bauliche Barrieren, Zutritts- und Kleidungsregeln, Bewegungen von Personen und Material, getrennte Werkzeuge und Geräte sowie Luftdruckunterschiede.
Ein farbiger Zonenplan allein ist noch kein wirksames Zonierungskonzept. Entscheidend ist, ob die dargestellten Grenzen im täglichen Betrieb wirklich funktionieren und beachtet werden. Werden mobile Anlagen und Geräte überwacht? Gelten die Regeln auch bei Störungen und Reparaturen? Wie werden Fremdfirmen geführt? Was geschieht bei Umbauten, offenen Türen oder temporär veränderten Materialwegen?
Für die neue Norm braucht es keinen neuen Plan, wenn der bestehende Plan belastbar ist. Die neuen Anforderungen verlangen aber, dass die tatsächlichen Kontaminationswege verstanden und beherrscht werden.
Labore und temporäre Einrichtungen: weniger deutlich bedeutet nicht automatisch weniger relevant
Die ISO/TS 22002-1:2009 enthielt konkrete Anforderungen an In-line- und On-line-Prüfeinrichtungen sowie an mikrobiologische Labore. Diese ausdrückliche Form findet sich in den neuen Dokumenten nicht wieder. Temporäre Einrichtungen werden dagegen weiterhin aufgegriffen. Sie müssen so angeordnet und ausgeführt sein, dass keine Schädlings- oder Kontaminationsrisiken entstehen. Auch Verkaufsautomaten werden nicht mehr als allgemeines eigenständiges Thema behandelt. Sie erscheinen jedoch im Zusammenhang mit der Kontrolle von Allergenkreuzkontamination durch betriebliche Verpflegung.
Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum bei einer Normumstellung nicht nur nach neuen Anforderungen gesucht werden sollte. Es muss auch geprüft werden, welche Detailanforderungen nicht mehr ausdrücklich vorhanden sind.
Dennoch bleibt ein mikrobiologisches Labor, das direkt in einen Produktionsbereich öffnet, ein relevantes Risiko, auch wenn dieser Satz nicht so konkret übernommen wurde. Gleiches gilt für Probenahmeeinrichtungen, Verkaufsautomaten oder temporäre Strukturen, zum Beispiel während Umbaumaßnahmen. Bestehende Kontrollen sollten nicht einfach entfernt werden, sondern anhand einer Gefährdungs- oder Risikoanalyse begründet und zugeordnet werden.
Wasser, Luft und Gase: bekannte Programme mit präziserer Spezifikation
Die Anforderungen an Wasser, Eis, Dampf, Luft, Druckluft und weitere Gase sind grundsätzlich bekannt. Wasser muss in ausreichender Menge und geeigneter Qualität verfügbar sein. Systeme für Brauchwasser und sonstiges Wasser, das nicht für Lebensmittel oder den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet ist, müssen getrennt und eindeutig gekennzeichnet sein. Ein Rückfluss oder anderer Eintrag in das für Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelkontakt bestimmte Wassersystem muss verhindert werden. ISO 22002-100 verlangt die Festlegung mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Kriterien für relevante Anwendungen von Wasser. ISO 22002-1 ergänzt Anforderungen für Wasser als Zutat, für direkten und indirekten Produktkontakt sowie für chlorierte Wasserversorgungen. Die Kontrolle des Restchlorgehalts soll dabei am Verwendungsort sicherstellen, dass die festgelegten Grenzen eingehalten werden.
Auch bei Luft und Gasen geht es stärker um anwendungsbezogene Spezifikationen. Druckluft oder Gase mit direktem oder indirektem Kontakt zu Lebensmitteln, Kontaktflächen oder Verpackungen müssen für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein. Je nach Risiko sind Kriterien für Partikel, Wasser, Öl und mikrobiologische Qualität festzulegen und zu überwachen. Besteht die Möglichkeit einer Produktkontamination durch Kompressoröl, ist lebensmittelgeeignetes Öl erforderlich. Bestehende Wasserprobenpläne, Druckluftuntersuchungen und Filterwechselprogramme können in der Regel weiterverwendet werden. Zu prüfen ist jedoch, ob sie tatsächlich alle relevanten Anwendungen abdecken. Ein allgemeiner Trinkwasserbefund beantwortet nicht automatisch die Frage, ob Wasser, Eis oder Dampf an allen Verwendungsstellen für den jeweiligen Zweck geeignet sind. Ebenso wenig reicht die Verwendung eines ölarm arbeitenden Druckluftkompressors als Nachweis dafür aus, dass die erzeugte Druckluft am Einsatzort tatsächlich für die vorgesehene Anwendung geeignet ist.
Bei der Beleuchtung kommt ein praktischer Aspekt hinzu: Sie soll nicht mehr nur hygienisches Arbeiten ermöglichen, sondern auch die Erkennung von Produktfehlern, Kontamination und mangelnder Sauberkeit unterstützen.
Die Anforderungen an Kesselchemikalien bleiben als spezifischer Bestandteil der ISO 22002-1 erhalten. Zugelassene Stoffe, sichere Lagerung und kontrollierter Zugriff sind damit weiterhin nachzuweisen.
Schädlingsmanagement: der Dienstleister allein erfüllt die Anforderung nicht
Schädlingsmonitoring und -bekämpfung wurden in ISO 22002-100 verschoben und an mehreren Stellen stärker formalisiert. Ein wirksames Programm muss zum Unternehmen passen, die Zielschädlinge benennen und durch eine dafür benannte, kompetente Person gesteuert werden. Pläne, Methoden, Zeitpläne und Kontrollverfahren müssen dokumentiert sein.
Neu beziehungsweise deutlicher beschrieben werden insbesondere:
- die Bewertung eingesetzter Bekämpfungsmittel und ihrer zulässigen Anwendung;
- die Verantwortung des Unternehmens bei ausgelagerten Kontrollen;
- die Analyse von Inspektionsergebnissen auf Trends;
- Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen nach einem Befall;
- detailliertere dokumentierte Informationen zum Einsatz von Pestiziden;
- die Verifizierung der Wirksamkeit von Bekämpfungsmaßnahmen.
Gerade bei ausgelagerten Dienstleistungen entsteht eine typische Lücke. Der Schädlingsbekämpfer führt die Kontrollen durch, erstellt die Berichte und aktualisiert den Lageplan. Der Betrieb hat zwar Zugriff auf die Dokumente, eine erkennbare Bewertung findet aber nicht statt. Das reicht nicht. Die Verantwortung bleibt beim Lebensmittelunternehmen. Es muss Berichte prüfen, Auffälligkeiten einordnen, notwendige Korrekturen verfolgen und Entwicklungen erkennen. Drei einzelne Funde an unterschiedlichen Kontrollpunkten können ein gemeinsames strukturelles Problem darstellen. Eine reine Ablage der Serviceberichte macht diesen Zusammenhang nicht sichtbar.
Bestehende Programme können weiterverwendet werden, wenn die Verantwortlichkeit, Auswertung, Eskalation und Wirksamkeitsprüfung nachvollziehbar geregelt sind.
Abfall wird um FLW, Recycling und Wiederverwendung erweitert
Die bisherige ISO/TS behandelte die Identifizierung, Sammlung, Lagerung und Entfernung von Abfällen. Diese Grundanforderungen bleiben erhalten. Die ISO 22002-100 erweitert den Blick jedoch deutlich. Der neue Abschnitt umfasst neben Abfall auch Food Loss and Waste, Recycling und Wiederverwendung.
Food Loss and Waste (FLW) bezeichnet Lebensmittel und zugehörige nicht essbare Bestandteile, die aus der Lebensmittelkette entfernt werden. Für Lebensmittelhersteller ist dieser Begriff nicht nur unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten relevant. Lagerung, Sammlung, Entfernung und mögliche weitere Verwendung können hygienische und rückverfolgbarkeitsbezogene Risiken erzeugen.
Neu, beziehungsweise wesentlich systematischer geregelt sind Materialien, die recycelt oder wiederverwendet werden sollen. Sie müssen identifiziert und getrennt gelagert werden. Vor einer Wiederverwendung sind angemessene Prüf- und gegebenenfalls Reinigungsmaßnahmen erforderlich. Kann ein Material nicht bis zu einem dokumentierten Standard gereinigt oder instand gesetzt werden, ist es als Abfall einzuordnen. Der vorgesehene Verwendungszweck muss geeignet sein und eine angemessene Rückverfolgbarkeit erhalten bleiben.
Das betrifft nicht nur Lebensmittel. In der Praxis können Mehrwegkisten, Paletten, Zwischenlagen, Transportbehälter oder andere Betriebsmittel darunterfallen. Kritisch wird es, wenn ein Material zwar aus wirtschaftlichen oder ökologischen Gründen wiederverwendet wird, aber weder ein festgelegter Sauberkeitsstandard noch eine definierte Freigabe existiert.
Viele Unternehmen steuern solche Themen bislang über Umweltmanagement, Logistik oder Einkauf. Die neue Norm macht deutlich, dass sie zusätzlich Bestandteil des Präventivprogramms sein können. Entscheidend ist deren mögliche Auswirkung auf die Lebensmittelsicherheit.
Ausrüstung und Instandhaltung: weniger Details, mehr Eigenverantwortung
Die Anforderungen an hygienisch geeignete Ausrüstung und Instandhaltung stehen überwiegend in der ISO 22002-100. Ausrüstung und Werkzeuge müssen hygienisch gestaltet, gut zu reinigen und instand zu halten sein. Die verwendeten Werkstoffe dürfen unter den vorgesehenen Einsatzbedingungen kein Kontaminationsrisiko erzeugen. Die neue Norm betont außerdem die Verwendung entsprechend den Herstellervorgaben oder geeigneten technischen und hygienischen Regeln. Ausrüstung soll in angemessenen Abständen geprüft werden. Sicherheitsrelevante Reparaturen haben Priorität. Provisorische Reparaturen dürfen die Lebensmittelsicherheit nicht beeinträchtigen und sollen durch dauerhafte Lösungen ersetzt werden.
Das Verfahren zur Wiederfreigabe nach Instandhaltungsarbeiten muss eine angemessene Reinigung, gegebenenfalls eine Desinfektion und – soweit erforderlich – eine Kontrolle vor der erneuten Verwendung vorsehen. Mögliche Rückstände und Fremdkörper aus den technischen Arbeiten sind aus der Anlage und ihrer unmittelbaren Umgebung zu entfernen.
Einige konkrete Beispiele der alten ISO/TS wurden nicht übernommen und werden in der neuen Struktur abstrakter formuliert. Dazu gehören etwa selbstentleerende Oberflächen, tote Enden in Rohrleitungen, offene Konstruktionen oder die Vermeidung unnötiger Handkontakte. Es wäre falsch, daraus geringere Anforderungen an hygienisches Design abzuleiten.
Die allgemeinere, abstraktere Formulierung verlagert die Verantwortung stärker auf die Bewertung im Betrieb. Wer bereits verbindliche Konstruktionsgrundsätze, Lastenhefte, Hygienic-Design-Checks und technische Abnahmen eingeführt hat, sollte diese beibehalten. Sie sind oft konkreter als die Norm und unterstützen belastbare Nachweise.
Lieferanten und Wareneingang: die Bewertungsmethode muss erkennbar sein
Lieferantenauswahl, -freigabe und -überwachung bleiben zentrale Präventivmaßnahmen. ISO 22002-100 fordert einen definierten Prozess, der durch die Gefahrenbewertung und das mögliche Risiko für das Endprodukt begründet ist. Es muss nicht nur bewertet werden, ob ein Lieferant geeignet ist. Es muss auch beschrieben sein, wie diese Bewertung erfolgt.
Genau hier liegt in vielen Systemen eine Schwäche. Lieferanten werden in Kategorien eingeteilt, Zertifikate werden gesammelt und Fragebögen verschickt. Warum eine bestimmte Bewertungsmethode für einen konkreten Rohstoff angemessen ist, bleibt jedoch unklar. Ein Gewürz mit erhöhtem Verfälschungs- oder mikrobiologischem Risiko kann nicht sinnvoll nach denselben Kriterien behandelt werden wie ein unkritisches Betriebsmittel.
Beim Wareneingang werden Fahrzeugzustand, Siegelintegrität, Schädlingsfreiheit und Transportbedingungen betrachtet. Materialien müssen vor Annahme oder Verwendung durch Inspektion, Prüfung oder geeignete Dokumente wie Analysenzertifikate oder Konformitätserklärungen verifiziert werden. Die Methode dieser Prüfung ist zu dokumentieren.
ISO 22002-1 ergänzt eine konkrete Anforderung an die Schüttgutannahme: Die Anschlüsse von Annahmelinien müssen identifiziert, verschlossen und gegen unbefugten Zugriff gesichert sein. Die Entladung darf erst nach Freigabe und Verifizierung des anzunehmenden Materials erfolgen. Das ist mehr als eine Kennzeichnungsfrage. Falsche Anschlüsse, unklare Leitungszuordnung oder eine Entladung ohne eindeutige Materialfreigabe können unmittelbar zu Vermischung, unbeabsichtigtem Allergenkontakt oder chemischer Kontamination führen.
Lagerung, Versand und Transport werden detaillierter betrachtet
Die bisherige ISO/TS behandelte bereits die Lagerung sowie Fahrzeuge, Transportmittel und Behälter. Die neue ISO 22002-100 führt diese Anforderungen fort und erweitert die Dokumentations- und Kontrolllogik. Materialien und Produkte müssen unter geeigneten Bedingungen gelagert werden. Dazu gehören der Schutz vor Staub, Kondensat, Dämpfen, Gerüchen und anderen Kontaminationsquellen, ausreichende Abstände von Boden und Wänden, um Kontrollen und Schädlingsbekämpfung zu ermöglichen, sowie die Überwachung von Temperatur, relativer Luftfeuchtigkeit oder anderen spezifizierten Bedingungen. Ausnahmen vom Abstand zu Boden oder Wand, zum Beispiel bei Schüttgütern oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen, müssen dokumentiert sein.
FIFO und FEFO bleiben sinnvolle Instrumente der Bestandsrotation. Chemikalien sind getrennt zu lagern. Nichtkonforme Materialien und Produkte müssen so gesperrt oder separat gelagert werden, dass eine unbeabsichtigte Verwendung verhindert wird.
Neu gegliedert ist der Versand. Logistische Einheiten müssen vor dem Versand auf Sauberkeit, Zustand, Eignung, Gerüche und Schädlingsfreiheit geprüft werden. Auch die Beladepraxis muss die Integrität von Produkten und Materialien erhalten. Für Transporte fordert die Norm, soweit angemessen, dokumentierte Informationen über die Einhaltung der vorgesehenen Bedingungen. Bei wechselnder Nutzung von Fahrzeugen, Behältern oder Transportmitteln sind Inspektion und erforderliche Reinigung zwischen den Ladungen nachzuweisen. Bei Schüttguttransporten können zusätzlich Ladungshistorie und Reinigungsmaßnahmen erforderlich sein.
In vielen Fällen sind Vorgaben für Speditionen, Checklisten und Kontrollen bereits vorhanden. Die entscheidende Frage im Audit wird sein, ob die geforderten Nachweise vollständig verfügbar sind und ausgewertet werden. Eine vertragliche Anforderung ohne Verifizierung ist nur eine Absichtserklärung und wird im Audit nicht ausreichen.
Allergenmanagement bleibt – und wird konkreter
Allergenmanagement ist kein neues Thema der Ausgabe 2025. Die bekannten Grundsätze bleiben erhalten: Unbeabsichtigter Allergenkontakt muss durch geeignete Reinigungs- und Umstellverfahren, Produktionsreihenfolge, getrennte Werkzeuge oder Anlagen und weitere risikobasierte Maßnahmen verhindert oder beherrscht werden. Die ISO 22002-1 nennt zusätzlich die Luftführung, besondere Schutzkleidung sowie die Kontrolle der betrieblichen Verpflegung einschließlich Verkaufsautomaten. Nacharbeit oder Rework mit Allergenen darf grundsätzlich nur in Produkte zurückgeführt werden, die diese Allergene ohnehin enthalten, oder über einen nachweislich geeigneten Prozess, der das allergene Material entfernt oder zerstört.
Auch die Verbindung zur Etikettierung und Produktinformation wird deutlicher. Allergene, die bestimmungsgemäß im Produkt enthalten sind, müssen angegeben werden. Zusätzlich ist zu bewerten, ob ein mögliches Cross-Contact-Risiko eine Kennzeichnung erforderlich macht. Bei Produkten für die Weiterverarbeitung können die erforderlichen Informationen auf dem Etikett oder in begleitenden Unterlagen, wie zum Beispiel Spezifikationen, bereitgestellt werden.
Bestehende Allergenverfahren im Unternehmen können weiterverwendet werden. Sie sollten aber darauf geprüft werden, ob sie Luftwege, Kleidung, Werkzeuge, betriebliche Verpflegung, Nacharbeit und die Schnittstelle zur Kennzeichnung vollständig abdecken.
Physikalische Kontamination: bekannte Instrumente, klarere Systematik
Die Anforderungen zur Beherrschung physikalischer Kontamination bleiben in ISO 22002-1 erhalten. Abdeckungen, Siebe, Magnete, Filter, Metalldetektoren oder Röntgensysteme werden als mögliche Maßnahmen genannt. Welche Kombination geeignet ist, hängt vom Produkt, Prozess und ermittelten Risiko ab. Die Detektionssysteme sollen aber nicht isoliert betrachtet werden. Ein Metalldetektor ersetzt kein sinnvolles Instandhaltungs- und Fremdkörperpräventionsprogramm. Er ist nur eine einzelne Barriere innerhalb des gesamten Systems.
Für Glas und andere spröde Materialien sind Inspektionen und definierte Reaktionen bei Bruch erforderlich. Informationen über Bruchereignisse müssen dokumentiert werden. Es wird weiterhin empfohlen, Glas und harte Kunststoffkomponenten in Ausrüstung und Geräten nach Möglichkeit zu vermeiden. Ein bereits vorhandenes Glas- und Hartplastikregister muss nicht ersetzt werden. Es sollte aber mehr enthalten als eine periodische Unterschrift. Lage, Zustand, Prüffrequenz, Reaktion bei Beschädigung und Bewertung betroffener Produkte müssen zusammenpassen.
Chemische Kontamination erhält einen eigenen Schwerpunkt
Chemikalien waren bereits in der alten ISO/TS an verschiedenen Stellen geregelt. Dazu gehörten Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Pestizide, Schmierstoffe, Kesselchemikalien und andere gefährliche Stoffe. Neu ist, dass ISO 22002-1 die chemische Kontamination in einem eigenen Unterabschnitt zusammenführt und eine klarere Reaktionslogik vorgibt.
Chemikalien müssen – soweit anwendbar – behördlich zugelassen, nach Herstellerangaben dosiert und verwendet, eindeutig gekennzeichnet und durch kompetente Personen eingesetzt werden. Sie sind getrennt von Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien sowie in gesicherten Bereichen zu lagern. Pestizide müssen zusätzlich von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln getrennt sein. Geräte für die Anwendung von Pestiziden und nicht lebensmittelgeeigneten Schmierstoffen müssen zweckgebunden sein und sind zu kennzeichnen.
Besonders relevant ist die ebenfalls neue, ausdrückliche Reaktion auf eine mögliche chemische Kontamination. Das Unternehmen muss in einem solchen Fall Korrekturen und Korrekturmaßnahmen einleiten und die erforderliche Kommunikation sicherstellen. Das kann trotz vorhandener Chemikalienlisten und separierter Lagerung zu Diskussionen oder Abweichungen im Audit führen. Die meisten Betriebe haben Einkauf, Lagerung und Anwendung geregelt, aber nicht den Störfall. Was geschieht bei einer falschen Dosierung? Wie wird mit einem ausgelaufenen Stoff in der Nähe offener Produkte umgegangen? Wer sperrt Material? Wer bewertet indirekten Kontakt? Wann werden Kunden oder weitere Stellen informiert? Ein robustes Chemikalienmanagement benötigt neben der Stofffreigabe eine klare Ereignis- und Eskalationslogik.
Reinigung und Desinfektion: Durchführung allein reicht nicht
Die neuen Standards verwenden überwiegend die Begriffe Reinigung und Desinfektion anstelle von „Cleaning and Sanitizing“. Inhaltlich bleiben bekannte Elemente erhalten. Programme müssen festlegen, was, wie häufig, durch wen und mit welcher Methode gereinigt wird. Ebenso sind Monitoring und Verifizierung der Wirksamkeit zu definieren. ISO 22002-100 betont, dass das Programm geeignet sein muss, die beabsichtigten Ergebnisse zu erreichen. Die Durchführung darf die Lebensmittelsicherheit nicht beeinträchtigen. ISO 22002-1 ergänzt Nachreinigungs- beziehungsweise Vorproduktionskontrollen und konkrete Anforderungen an CIP-Systeme.
CIP-Systeme sind von aktiven Produktlinien zu trennen. Relevante Parameter müssen festgelegt und überwacht werden. Dazu gehören insbesondere die Art und Konzentration der Chemikalien, die Einwirkzeit und die Temperatur. Für viele Unternehmen bedeutet dies keine neue Reinigungsanweisung. Der Anpassungsbedarf liegt eher in der Nachweisführung. Ein Reinigungsplan zeigt, was vorgesehen ist. Er zeigt aber nicht, ob das Verfahren unter den tatsächlichen Bedingungen funktioniert.
Eine belastbare Bewertung betrachtet deshalb mindestens drei Ebenen:
- Durchführung: Wurde die Reinigung entsprechend der Arbeitsanweisung ausgeführt?
- Freigabekontrolle: Erfüllt die Anlage vor Produktionsbeginn die festgelegten Hygienekriterien – etwa hinsichtlich Sauberkeit, Rückstandsfreiheit, Montagezustand und gegebenenfalls Trocknung?
- Verifizierung: Zeigen Kontrollen, Untersuchungen und Verlaufsdaten, dass das Reinigungsverfahren dauerhaft die vorgesehene hygienische Wirkung erreicht?
ATP-Messungen, mikrobiologische Untersuchungen, Allergenabstriche oder Trenddaten können diese Bewertung unterstützen. Welche Methode sinnvoll ist, hängt vom konkreten Risiko ab. Eine hohe Anzahl von Nachweisen ist dabei weniger wichtig als ihre fachliche Aussagekraft.
Personalhygiene: mehr Klarheit für Besucher, Fremdfirmen und Verhaltensregeln
Die Anforderungen an Personalhygiene wurden weitgehend in ISO 22002-100 übernommen. Hygiene- und Umkleideeinrichtungen, Arbeitskleidung, Gesundheitsstatus, Händehygiene und Verhalten bleiben die zentralen Bestandteile.
Deutlicher einbezogen werden Besucher, externe Anbieter und Auftragnehmer. Sie müssen die relevanten Hygieneanforderungen kennen und einhalten. Je nach Risiko sind Einweisung, Aufsicht und Schutzkleidung erforderlich. Das ist besonders bei Instandhaltungsarbeiten, Bauprojekten, Schädlingsbekämpfung, Reinigung oder kurzfristig eingesetztem Fremdpersonal relevant. Auch einzelne Verhaltensregeln werden konkreter. Dazu gehören Vaping, künstliche Fingernägel und Wimpern, persönliche Gegenstände und die Händehygiene vor dem Anziehen oder Wechseln von Handschuhen.
Das Grundproblem ist selten das völlige Fehlen einer Hygieneordnung. Schwieriger ist ihre wirksame Anwendung auf Personen, die nicht täglich im Betrieb arbeiten. Eine einmalige Unterschrift am Empfang ersetzt keine verständliche Einweisung und keine angemessene Führung in sensiblen Bereichen.
Bestehende Hygieneprogramme können weiterverwendet werden. Prüfen sollte man vor allem Fremdfirmenprozesse, Zutrittsregelungen, Handschuhpraxis und die tatsächliche Verständlichkeit der Vorgaben.
Food Defence wird systematischer – Food Fraud kommt ausdrücklich hinzu
Die ISO/TS 22002-1:2009 enthielt bereits Anforderungen zu Food Defence, Biovigilanz und Bioterrorismus. Diese waren jedoch vergleichsweise knapp und sehr allgemein gehalten. ISO 22002-100 fordert nun eine wesentlich systematischere Bearbeitung vorsätzlicher Handlungen. Unternehmen, die bereits nach FSSC 22000 Version 6 zertifiziert sind, verfügen hier über eine gute Ausgangsbasis. Bestehende Bewertungen und Pläne können voraussichtlich weiterverwendet werden, müssen aber gegen die Anforderungen aus ISO 22002-100 und FSSC 22000 Version 7 geprüft werden. Unternehmen müssen eine geeignete Methodik für Food Defence auswählen, Bedrohungen für Prozesse und Produkte bewerten und angemessene Schutzmaßnahmen festlegen. Bewertung, Maßnahmen und Verifizierungsverfahren sind in einem Food-Defence-Plan zu dokumentieren. Der Plan muss umgesetzt, geschult, kommuniziert und regelmäßig überprüft werden.
Gleiches gilt für Food Fraud, das nun als eigener Bereich in ISO 22002-100 enthalten ist. Unternehmen mit einer bestehenden FSSC-22000-Zertifizierung verfügen in der Regel bereits über eine Methodik zur Schwachstellenbewertung und einen Food-Fraud-Mitigation-Plan. Sie sollten dennoch prüfen, ob ihre bisherige Bewertung alle Anforderungen der neuen ISO-22002-Struktur abdeckt und ob Verifizierung, Schulung, Kommunikation und regelmäßige Überprüfung ausreichend geregelt sind.
Food Defence und Food Fraud dürfen auf keinen Fall gleichgesetzt werden. Beide Themen betreffen vorsätzliche Handlungen, aber aus unterschiedlichen Perspektiven. Food Defence richtet sich gegen vorsätzliche Handlungen, mit denen Produkte manipuliert oder Verbraucher beziehungsweise das Unternehmen geschädigt werden sollen. Food Fraud betrachtet dagegen betrugsbezogene Verwundbarkeiten mit überwiegend wirtschaftlichem Motiv. Für die Food-Fraud-Bewertung können unter anderem wirtschaftlicher Anreiz, historische Fälle, Erkennbarkeit, Verfügbarkeit von Rohstoffen, Lieferantenbeziehungen und Komplexität der Lieferkette relevant sein.
Tatsächlich neu innerhalb der ISO-22002-Struktur ist damit nicht nur das Wort Food Fraud. Neu ist die formale Erwartung an Methodik, Bewertung, Maßnahmenplan, Verifizierung, Kommunikation und regelmäßige Überprüfung. Ein bereits vorhandenes Food-Defence-Konzept sollte nicht einfach um eine zusätzliche Überschrift ergänzt werden. Beide Bewertungen benötigen eine nachvollziehbare eigene Logik.
Nacharbeit bleibt ein herstellungsspezifisches Thema
Die Anforderungen an Rework und Nacharbeit wurden aus Abschnitt 14 der alten Fassung in Abschnitt 17 der neuen ISO 22002-1 verschoben. Der Grundgedanke bleibt jedoch erhalten: Nacharbeit muss so gelagert, gekennzeichnet, gehandhabt und verwendet werden, dass Lebensmittelsicherheit, Integrität und Rückverfolgbarkeit erhalten bleiben. Deutlicher benannt werden dabei die mikrobiologischen, chemischen, physikalischen und allergenen Kontaminationsrisiken. Die Anforderungen des Betriebs an die Trennung sind zu dokumentieren. Neben Produktname, Produktionsdatum, Schicht und Ursprungslinie können auch Haltbarkeit und der Grund für die Einstufung als Nacharbeit relevante Informationen sein.
Wird ein bereits verpacktes oder abgefülltes Produkt wieder ausgepackt und bearbeitet, müssen die Verpackungsmaterialien sicher entfernt und getrennt werden. Ein Fremdkörpereintrag durch Folien, Clips, Etiketten oder andere Verpackungsbestandteile muss verhindert werden. Bestehende Verfahren sind meist weiter nutzbar. Mögliche Abweichungen finden sich weniger im Verfahren selbst als in der zeitlichen Begrenzung, der eindeutigen Kennzeichnung, dem Allergenstatus und der nachvollziehbaren Herkunft.
Der Produktrückruf ist aus der ISO-22002-Struktur verschwunden
Die ISO/TS 22002-1:2009 enthielt einen eigenen Abschnitt zu Produktrückrufverfahren. In ISO 22002-100 und ISO 22002-1 gibt es dafür keine direkte Entsprechung.
Diese Änderung muss sorgfältig eingeordnet werden. Sie bedeutet nicht, dass Lebensmittelhersteller auf ein Rückrufverfahren verzichten können. Rücknahme und Rückruf bleiben innerhalb des übergeordneten Food Safety Management Systems sowie aufgrund gesetzlicher, kundenspezifischer und gegebenenfalls zertifizierungsbezogener Anforderungen relevant. Es muss sichergestellt sein, dass das Rückrufverfahren an anderer Stelle eindeutig organisatorisch verankert bleibt.
Was ist tatsächlich neu?
Nach einem vollständigen Vergleich bleibt eine deutlich kleinere Liste echter Neuerungen übrig als die neue Struktur zunächst vermuten lässt.
Klar neu innerhalb der ISO-22002-Anforderungen sind insbesondere:
- die modulare Kombination aus ISO 22002-100 und ISO 22002-1;
- Food Fraud mit Schwachstellenanalyse und Präventionsplan;
- die ausdrückliche Einbindung von Food Loss and Waste;
- systematische Anforderungen an Recycling und Wiederverwendung;
- ein zusammenhängender Abschnitt zur chemischen Kontamination;
- informative Anhänge mit Beispielen für Food-Defence- und Food-Fraud-Maßnahmen.
Wesentlich erweitert oder stärker formalisiert wurden unter anderem:
- Schädlingsmanagement, Trendanalyse und Ursachenbewertung;
- Versand und Transportdokumentation;
- Schüttgutannahme und Ladungshistorien;
- Lieferantenbewertung und Beschreibung der Bewertungsmethode;
- Reinigung, Verifizierung und Vorproduktionskontrolle;
- Anforderungen an Besucher und externe Anbieter;
- Wartungsfreigaben und provisorische Reparaturen;
- dokumentierte Informationen, Kompetenz, Kommunikation und regelmäßige Überprüfung.
Nicht neu sind dagegen die grundlegenden Systeme für Gebäudehygiene, Wasser, Luft, Lieferantensteuerung, Zonierung, Allergene, Fremdkörper, Reinigung, Personalhygiene, Nacharbeit, Lagerung und Food Defence. Diese Themen bleiben fachlich bestehen, auch wenn ihre Zuordnung oder Formulierung verändert wurde.
Welche bestehenden Verfahren können weiterverwendet werden?
Gut geführte Betriebe müssen ihre bestehenden Präventivprogramme nicht neu aufbauen. Standortkontrollen, Verfahren zur Sicherstellung und Überwachung der Wasserqualität, Reinigungspläne, Schädlingsmanagement, Lieferantenfreigaben, Wareneingangsprüfungen, Wartung, Lagerung, Allergenmanagement, Fremdkörperkontrollen, Personalhygiene und Nacharbeit können grundsätzlich weiterverwendet werden.
Für die meisten Dokumente ergeben sich drei mögliche Ergebnisse:
Das Verfahren kann bestehen bleiben
Dies gilt, wenn Inhalt, Verantwortlichkeiten, Durchführung und Nachweise bereits die neue Anforderung erfüllen. In diesem Fall reichen häufig aktualisierte Normverweise und eine dokumentierte Zuordnung.
Das Verfahren muss angepasst werden
Dies betrifft beispielsweise Reinigungsprogramme ohne klare Vorproduktionskontrolle, Schädlingsprogramme ohne Trendbewertung, Lieferantenverfahren ohne beschriebene Bewertungsmethodik oder Transportvorgaben ohne verfügbare Reinigungs- und Ladungsnachweise.
Ein neues Element muss aufgebaut werden
Das ist insbesondere bei Food Fraud, FLW, Recycling- und Wiederverwendungsströmen oder einer bislang fehlenden Reaktionslogik für chemische Kontamination zu erwarten.
Darum: zuerst zuordnen, dann bewerten und erst danach Dokumente ändern.
Wo entstehen die typischen Lücken?
Die größten Lücken werden voraussichtlich nicht in den klassischen Hygieneverfahren entstehen. In der Regel beherrschen Unternehmen die Reinigung, Schädlingskontrolle, Personalhygiene und den Wareneingang seit Jahren solide. Kritischer sind Schnittstellen, neue Dokumentationserwartungen und Themen, die bisher anderen Managementbereichen zugeordnet wurden.
Typische Lücken sind:
- ISO 22002-100 wird nicht in den Geltungsbereich aufgenommen.
- Verfahren verweisen weiterhin ausschließlich auf ISO/TS 22002-1:2009.
- Food Fraud wird mit Food Defence gleichgesetzt.
- Recycling und Wiederverwendung werden nur als Umwelt- oder Kostenthema betrachtet.
- FLW-Ströme sind nicht in die hygienische Bewertung eingebunden.
- Schüttgutanschlüsse sind nicht eindeutig identifiziert oder gesichert.
- Ladungshistorien und Reinigungsnachweise sind nicht verfügbar.
- Berichte des Schädlingsmonitorings werden abgelegt, aber nicht ausgewertet.
- Vorproduktionskontrollen sind nicht eindeutig geregelt.
- Chemische Kontaminationsereignisse haben keine festgelegte Eskalations- und Kommunikationskette.
- Besucher- und Fremdfirmenregelungen berücksichtigen sensible Bereiche nicht ausreichend.
- Frühere Detailkontrollen werden entfernt, weil sie nicht mehr wörtlich in den neuen Normen stehen.
- Das Rückrufverfahren verliert durch die neue Zuordnung seine dokumentierte Verankerung.
- Ausschlüsse werden erklärt, aber nicht fachlich ausreichend begründet.
Tip
Viele dieser Punkte sind keine spektakulären neuen Anforderungen und genau darin liegt das Risiko. Sie wirken zunächst wie redaktionelle Details und werden deshalb erst spät bearbeitet. Im Audit zeigt sich dann, dass zwar eine Vergleichsliste vorhanden ist, die operative Umsetzung aber nicht vollständig nachvollzogen wurde.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Eine wirksame Umstellung beginnt nicht mit der Änderung des Deckblatts im PRP-Handbuch. Sie beginnt mit einer strukturierten Bestandsaufnahme.
1. Beide neuen Normen gemeinsam erfassen
ISO 22002-100 und ISO 22002-1 sollten in einer gemeinsamen Anforderungsmatrix abgebildet werden. Die sektorspezifischen Verweise müssen mit dem jeweiligen Inhalt aus ISO 22002-100 verbunden sein.
Eine sinnvolle Matrix enthält mindestens:
- alte Anforderung aus ISO/TS 22002-1:2009;
- neue Anforderung aus ISO 22002-100;
- zusätzliche Anforderung aus ISO 22002-1;
- betroffener betrieblicher Prozess;
- bestehendes Verfahren und Nachweis;
- Art der Veränderung;
- erkannte Lücke;
- Maßnahme, Verantwortung und Termin;
- geplante Wirksamkeitsprüfung.
2. Prozesse vor Dokumenten bewerten
Die erste Frage sollte nicht lauten: Welches Dokument muss geändert werden? Die bessere Frage lautet: Welcher Prozess ist betroffen?
Ein Normverweis lässt sich in wenigen Minuten korrigieren. Eine unklare Schüttgutannahme, ein nicht beherrschter Rücklauf von Mehrwegbehältern oder eine unzureichende Food-Fraud-Bewertung benötigen fachliche Entscheidungen. Diese Unterschiede sollten in der Maßnahmenplanung sichtbar sein.
3. Lücken nach Risiko priorisieren
Nicht jede Abweichung hat dieselbe Bedeutung. Eine sinnvolle Reihenfolge ist:
- fehlende operative Beherrschung;
- fehlende oder unklare Verantwortlichkeit;
- fehlender Nachweis der Durchführung oder Wirksamkeit;
- unvollständige Verfahrensbeschreibung;
- falscher Normverweis oder rein redaktionelle Abweichung.
Diese Reihenfolge verhindert, dass viel Zeit in Dokumentenkosmetik investiert wird, während relevante Prozessrisiken bestehen bleiben.
4. Neue Themen in vorhandene Strukturen integrieren
Nicht jedes neue Thema benötigt ein eigenes Kapitel im Handbuch. Food Fraud kann beispielsweise mit Lieferantenmanagement, Einkauf, Rohstoffbewertung und Produktschutz verbunden werden. FLW und Wiederverwendung betreffen häufig Produktion, Lager, Logistik, Qualitätsmanagement und Umweltverantwortliche gleichzeitig. Chemische Kontamination berührt Einkauf, Technik, Reinigung, Schädlingsbekämpfung und Notfallreaktion.
Tip
Entscheidend ist nicht die Anzahl neuer Dokumente. Entscheidend ist, dass Bewertung, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Nachweise zusammenpassen.
5. Die Umsetzung intern auditieren
Ein reines Dokumentenaudit reicht für diese Umstellung nicht aus. Die neuen beziehungsweise veränderten Anforderungen sollten vor Ort überprüft werden.
Geeignete Auditfragen sind beispielsweise:
- Wie werden recycelte oder wiederverwendete Materialien im Betrieb erkannt und freigegeben?
- Wer ist für die Schädlingsüberwachung verantwortlich? Wo wurde das festgelegt?
- Wer bewertet die Trends aus der Schädlingsüberwachung?
- Wie wird vor einer Schüttgutentladung das richtige Material und der richtige Anschluss bestätigt?
- Welche Informationen zur vorherigen Ladung eines Schüttguttransporters sind verfügbar?
- Wie reagiert der Betrieb bei vermuteter chemischer Kontamination?
- Wie wurde die Food-Fraud-Methodik ausgewählt?
- Welche Änderungen haben sich aus der letzten Überprüfung des Food-Defence-Plans ergeben?
- Wie wird die Eignung einer Reinigung vor Produktionsbeginn bestätigt?
Solche Fragen zeigen schneller als eine Kapitelcheckliste, ob die Umstellung im Betrieb angekommen ist.
Drei Fehlinterpretationen sollten vermieden werden
„ISO 22002-1 ist kürzer, also gibt es weniger Anforderungen.“
Das ist falsch. Der überwiegende allgemeine Teil steht nun in ISO 22002-100.
„Was nicht mehr ausdrücklich genannt wird, kann entfallen.“
Das ist riskant. Eine frühere Detailanforderung kann weiterhin aus der allgemeinen Normanforderung, der Gefährdungsanalyse, aus Rechtsvorgaben oder aus dem übergeordneten Managementsystem relevant sein.
„Für jeden neuen Satz brauchen wir ein neues Verfahren.“
Auch das ist nicht richtig. In vielen Fällen reicht eine gezielte Ergänzung vorhandener Prozesse. Neue Dokumente sind nur dort sinnvoll, wo sie Verantwortung, Durchführung und Nachweis tatsächlich verbessern.
Fazit
Der Wechsel von ISO/TS 22002-1:2009 zu ISO 22002-100:2025 und ISO 22002-1:2025 ist kein vollständiger Neustart. Der größte Teil der bewährten Präventivprogramme bleibt fachlich nutzbar. Die neue Struktur verändert jedoch ihr normatives Fundament und verlangt eine sauberere Zuordnung.
Der tatsächliche Handlungsbedarf konzentriert sich auf wenige, aber relevante Bereiche: Food Fraud, Food Loss and Waste, Recycling und Wiederverwendung, chemische Kontamination sowie zusätzliche Nachweise bei Schädlingsmanagement, Lieferanten, Transport, Reinigung und Fremdfirmen.
Ebenso wichtig sind die Anforderungen, die nicht mehr mit derselben Konkretheit übernommen wurden. Unternehmen sollten bewährte Kontrollen nicht allein deshalb entfernen, weil ein Beispiel oder Detail aus dem alten Text nicht übernommen wurde. Entscheidend bleibt das tatsächliche Risiko.
Für Lebensmittelhersteller sind am Ende vier Fragen ausschlaggebend:
- Wurden ISO 22002-100 und ISO 22002-1 gemeinsam bewertet?
- Ist nachvollziehbar, welches bestehende Verfahren welche neue Anforderung erfüllt?
- Sind echte inhaltliche Lücken von redaktionellen Änderungen getrennt?
- Wurde die Wirksamkeit der Anpassungen im Betrieb überprüft?
Wer diese Fragen sicher beantworten kann, benötigt kein vollständig neues PRP-System. Er benötigt ein bestehendes System, das fachlich überprüft, gezielt ergänzt und an der betrieblichen Realität ausgerichtet wurde.
Wer dagegen nur alte Dokumente mit neuen Nummern versieht, wird die eigentliche Veränderung übersehen.
Wer die eigene Bewertung durch einen unabhängigen Blick ergänzen möchte, kann mit einer strukturierten Gap-Analyse oder einem risikobasierten internen Audit prüfen, ob die neuen Anforderungen nicht nur dokumentiert, sondern im Betriebsalltag wirksam umgesetzt sind. meatec unterstützt Lebensmittelhersteller dabei, bestehende Präventivprogramme zu bewerten, relevante Lücken zu priorisieren und die Umstellung praxisnah vorzubereiten.
Quellen
- ISO/TS 22002-1:2009, Prerequisite programmes on food safety — Part 1: Food manufacturing
- ISO 22002-100:2025, Prerequisite programmes on food safety — Part 100: Requirements for the food, feed and packaging supply chain
- ISO 22002-1:2025, Prerequisite programmes on food safety — Part 1: Food manufacturing
- ISO 8573-1:2010, Compressed air — Part 1: Contaminants and purity classes